EGM inform 2 | 2023 Empfehlungen von Matthias Kirsten, Sachverständiger für Brandschutz in Sachsen: Abstandsregeln zum Brandschutz für PV-Anlagen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) leisten einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieerzeu- gung und sollen nach dem Willen der Bundesregierung die Energiewende zu- nehmend voranbringen. Doch bei der Installation und dem Betrieb von PV-An- lagen ist der Brandschutz von entschei- dender Bedeutung, insbesondere für Elektroinstallateure, die für die fachge- rechte Installation verantwortlich sind. Neben den technischen Anforderungen an die verwendeten Geräte und deren fachgerechte Installation und Wartung sind vorab auch Abstandsregeln zu be- nachbarten Gebäuden, insbesondere zu deren Brandwänden, zu beachten. Vorschriften je nach Bundesland Bei einem Einfamilienhaus entfallen diese Abstandsregeln logischerweise. Relevant werden sie bei baulich direkt verbundenen Gebäuden wie Doppelhäusern, Reihen- häusern sowie aneinander angrenzenden Mehrfamilienhäusern oder Gewerbe- gebäuden. Hier gelten je nach Bundes- land unterschiedliche Vorschriften. „Wer eine PV-Anlage installieren möchte, sollte sich im Vorfeld bei der zuständigen Bau- aufsichtsbehörde über die vorhandenen Brandschutzanforderungen der Gebäude sowie die geltenden Bestimmungen infor- mieren“, erklärt Matthias Kirsten, Sach- verständiger für Brandschutz aus Riesa. „Je nach Ausstattung der Gebäude – insbesondere mit Brandwänden – variiert der einzuhaltende Abstand der PV-Anlage zum Nachbarobjekt.“ Verschiedene Abstände In der Regel bewegen sich diese Abstände zwischen 0,5 Metern und 1,25 Metern, je nach Bundesland und den geltenden Bauvorschriften. „Generell kann gesagt werden, dass ein Abstand von 0,5 Metern zum Nachbarhaus aus rechtlicher Sicht ausreicht, wenn die Außenseiten und die Unterkonstruktion der Anlage aus nicht brennbaren Materialien bestehen“, so Marktpartner gesucht! Website liefert detaillierte Übersicht zu Kooperationsangeboten Matthias Kirsten, Schornsteinfegermeister und Sachverständiger für Brandschutz. Kirsten. „Bei Modulen aus Glas und Folien hingegen muss ein Mindestabstand von 1,25 Metern eingehalten werden.“ Anfrage vorab Klarheit über die vor Ort geltenden Be- stimmungen gibt in jedem Fall die Anfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. der zuständigen Brandschutzbehör- de. Diese sollte bereits im Rahmen der Planung einer PV-Anlage gestellt werden. ist der führende Die enviaM-Gruppe regionale Energiedienstleister in Ost- deutschland und versorgt rund 1,3 Millio- nen Kunden mit Strom, Gas, Wärme und Energiedienstleistungen. Das Unterneh- men bietet Fachbetrieben Kooperationen als Marktpartner in der Region. Konkret geht es um die Zusammenarbeit in den Bereichen PV-Anlagen, Wärmepumpen, sowie Speicherheizungssteuerung E-Mobilität. Einen ausführlichen Überblick bietet die Website für Marktpartner der enviaM- Gruppe. Der Einstieg erfolgt über die ein- zelnen Produktangebote, für die es jeweils die Möglichkeit einer Kooperation zwi- schen den Marktpartnern und enviaM gibt. Die Infoseiten zu Produkten für potenzielle Partner enthalten alle Eckdaten der Koope- ration, Anfrageformular, FAQ, Downloads, Schulungsangebote sowie Kontaktdaten. marktpartner.enviam.de TÜV-Zertifizierungslehrgang „Basiswissen PV“ Gemeinsam mit dem TÜV Rheinland plant die EGM eine Schulung zum The- ma Basiswissen im Bereich Photovoltaik (PV). Eine erste Umfrage unter den Mit- gliedern bestätigte großes Interesse. Die Inhalte bestehen aus sechs Themen- schwerpunkten: Grundlagen Technik, Anlagenplanung und Ertragsprognose, Baurecht, Normen und Regeln der Tech- nik, Bauen mit PV, elektrische Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten und Erlöse. Die Schulung kann optional mit einer schriftlichen Sachkundeprüfung und Zertifikat abgeschlossen werden. Geplant sind zunächst zwei Veranstal- tungen im Januar 2024. Sobald die ge- nauen Termine feststehen, erhalten alle Mitglieder eine Einladung mit detaillier- ten Informationen zu den Schulungsin- halten.